Beitrags- und Gebührenordnung

A. Mitgliedsbeiträge (jährlich)

 

Förderung der
Sportanlagen

Volljährige

Minderjährige

Arbeitsstunden
aktive Reiter mit ganzjähriger Anlagennutzung 75 €/ 25 € 180 € 125 € 15
aktive Reiter ohne Anlagenbngenutzung*   90 € 60 € 10
Fahrer, Züchter und andere
Pferdebesitzer
  80 €   5
Voltigierkinder 25 €   75 €  
Familienbeitrag für aktive Mitglieder
mit ganzjähriger Anlagenbenutzung
** 350 €   **
Passive Mitglieder   60 € 30 € 5
Fördermitglieder   30 €  

 

 

Anlagen-Erhaltungs- und Pflegepauschale für jedes eigene Pferd eines aktiven Mitgliedes, welches auf der Anlage geritten wird   10 € monatlich 10 €monatlich  
Anlagen-Erhaltungs- und Pflegepauschale für jedes fremde (auch von einem passiven Mitglied) Pferd, welches von einem Mitglied auf der Anlage geritten wird   20 € monatlich 20 € monatlich  

* Nutzt ein aktiver Reiter ohne Anlagenbenutzung die Anlage, zahlt er die doppelte Anlagenbenutzungsgebühr. Möchte er die
   Anlage ganzjährig nutzen, wird er ‚aktiv mit Anlagenbenutzung’ und die einmalige Sportanlagenförderung wird fällig.
** Dem Mitgliedsstatus der Familienmitglieder entsprechend.

1. Volljährig sind Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr mindestens 18 Jahre
alt werden.
2. Auf Antrag können Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige und
Ersatzdienstleistende in die Beitragskategorie "Minderjährige" eingruppiert
werden. Der Nachweis ist jährlich schriftlich neu zu erbringen.
3. Der Familienbeitrag wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der
Pauschalbetrag deckt die Beiträge der Eltern und der minderjährigen Kinder ab.
4. Mitglieder, die mehreren Sparten angehören, zahlen den höheren
Spartenbeitrag.
5. Auf Antrag kann eine Reitbeteiligung für ein Vereinspferd übernommen werden
(s. Vertrag Reitbeteiligung)
6. Aktive Mitglieder müssen ab dem 14. Lebensjahr Arbeitsstunden leisten.

B. Sachleistung

Im laufenden Geschäftsjahr sind von allen 14 bis 65-jährigen Mitgliedern folgende Arbeitsstunden zu leisten:

Anzahl der

Pflichtarbeitsstunden

pro nicht geleistete Arbeitsstunde (Volljährige) pro nicht geleistete Arbeitsstunde (Minderjährige)
Aktive Reiter mit ganzjähriger Anlagennutzung =15 13 € 8 €
Aktive Reiter ohne Anlagennutzung =10 13 € 8 €
Fahrer, Züchter und andere Pferdebesitzer =5 13 € 8 €
Passive Mitglieder =5 13 € 8 €

1. Bei Turnierveranstaltungen können max. 50% der Pflichtarbeitsstunden
abgeleistet werden.
2. Fahrer, Züchter u.a. Pferdebesitzer können ihre gesamten Arbeitsstunden bei
Turnierveranstaltungen ableisten.
3. Arbeitsstunden müssen bis zum 30.11.des laufenden Jahres abgeleistet und
eingetragen worden sein.
4. In dem Jahr, in dem das 14. Lebensjahr erreicht bzw. Das 65 Lebensjahr
überschritten wird, sind anteilsmäßig für die vollen Monate Arbeitsstunden
abzuleisten.
5. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit Ablauf des Geschäftsjahres die
Stundensätze berechnet.

C. Unterrichtsgebühren

Reitunterricht Schulpferde            
Reitbeteiligung/ Monat Zahlungsbedingungen für den Schulpferdeunterricht Ablauf 

Stufe 1

Individualunterricht

70 € monatlich 

 

nicht möglich

12 Monate im Jahr

Überweisung bis zum 10. des jeweiligen Monats 

Einweisungen in den Umgang mit dem Pony/Pferd

Unterricht an der Longe zu zweit (45 Min.) oder einzeln (30 Min.)

Stufe 2

Unterricht in kleinen Gruppen

60 € monatlich

 

nach Absprache

12 Monate im Jahr

Überweisung bis zum 10. des jeweiligen Monats 

Einweisung in den Umgang mit dem Pony/Pferd

Unterricht in kleinen Gruppen (45 Min.)

Stufe 3

Unterricht in einer

fortgeschrittenen Abteilung

48 € monatlich

 

nach Absprache

12 Monate im Jahr

Überweisung bis zum 10. des jeweilige Monats 

Gruppenunterricht mit Abteilung oder Einzelaufgaben (45 Min.)

 

Versäumte Unterrichtsstunden werden nicht erstattet. Wenn sie rechtzeitig spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, besteht die Möglichkeit bei freien Plätzen die Stunde nachzuholen.

In den Ferienzeiten findet kein Unterricht statt, jedoch wird die Unterrichtsgebühr 12 Monate im Jahr bezahlt.

Sollte eine längerfristige Erkrankung vorliegen, können die Gebühren ausgesetzt werden, bitte informieren sie uns rechtzeitig ( zuständig Heike Kreibohm).

Wenn der Unterricht beendet werden möchte, sagen sie bitte mind. einen Monat im Voraus Bescheid, damit wir entsprechend reagieren können. Die Gebühren müssen für diesen Monat gezahlt werden, der Reitschüler kann natürlich gerne weiter reiten. 

 

Beachten sie bitte, dass wir  unsere Schulpferde kostenpflichtig eingestallt haben, tierärztlich versorgen und der Schmied regelmäßig zur Hufpflege kommt.Hinzu kommen Versicherungen und Beitrage zu Fachverbänden für ihre Kinder, des weiteren bieten wir einer engagierten Reitlehrerin einen festen Arbeitsplatz. Aus diesen Gründen haben wir eine feste Kalkulation für 12 Monate im Jahr und versuchen somit alle Kosten zu decken, deshalb ist es dringend notwendig, dass die Unterrichtsgebühren rechtzeitig und regelmäßig überwiesen werden. Vielen Dank!

 

 

D. Gebühren für Nichtmitglieder und Pferde von Nichtmitgliedern

Bei der Nutzung der Vereinssportstätte entstehen folgende Gebühren :

 Passive Mitglieder und Nichtmitglieder
Sommersaison
30 € / Monat zzgl. Anlagenutzung pro Monat 10 €(Mitglieder) und 20 € (Nichtmitglieder)
Passive Mitglieder und Nichtmitglieder
Wintersaison
60 € / Monat  zzgl. Anlagenutzung pro Monat 10 €(Mitglieder) und 20 € (Nichtmitglieder)
Einmalige Anlagennutzung für Passive
Mitglieder und Nichtmitglieder – pro Stunde       
10 € / Stunde
Mitglieder mit Pferden von Nichtmitgliedern 20 € / Monat / Pferd       

1. Vereinssportstätten sind die Reithalle und die Außenanlagen.
2. Als Sommersaison gilt der Zeitraum 1.April bis 30.September; als Wintersaison der Zeitraum 1.Oktober bis 31. März.
3. Pferdebesitzer sind die Pferdebesitzer im Sinne der LPO.
4. Jeder Pferdebesitzer hat auf Anforderung das Bestehen einer Tierhalter- Haftpflichtversicherung für das die Anlage nutzende Pferd nachzuweisen.
5. Das Recht zur Nutzung der Vereinssportstätten kann nur der Vorstand verleihen:
• an Nichtmitglieder für die stundenweise Nutzung (gegen Gebühr von 10€ / Stunde)
• an Nichtmitglieder, um Pferde eines wegen Krankheit, Urlaub oder beruflicher Verhinderung abwesenden Mitgliedes zu arbeiten.
• an Mitglieder zur Nutzung der Vereinssportstätten mit Fremdpferden; die
Nutzung mit mehr als zwei Fremdpferden ist unzulässig.
• Fremd ist ein Pferd, an dem das Mitglied weder den Allein- noch den
Mitbesitz hat. Maßgebend sind die im Pferdepass eingetragenen
Besitzverhältnisse. Der Vorstand kann die Vorlage des Pferdepasses zur Einsicht verlangen.

E. Besondere Bestimmungen

1. Mit dem Eintritt in die PSG ist die Genehmigung zum Lastschriftverfahren zu erklären; fällige Beiträge und Gebühren werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
2. Anfallende Bankgebühren, die durch Fehleinzüge bei Nichtverschulden der PSG entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Für die erste schriftliche Mahnung betragen die Mahngebühren 2,50€ und für die zweite schriftliche Mahnung betragen sie 5€.
3. Erhöht die Mitgliederversammlung Beiträge oder Gebühren mit Wirkung für das laufende Geschäftsjahr, haben betroffene Mitglieder in Abweichung von § 4 Abs. 2 der Satzung das Recht zum Austritt mit sofortiger Wirkung. Machen Sie von dem Recht Gebrauch, zahlen Sie den anteiligen alten Beitrag.
4. In besonders gelagerten Fällen kann der Vorstand Abweichungen von dieser Beitrags- und Gebührenordnung beschließen.

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Aufnahmeantrag
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